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KÜS: Wer darf ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone?

 

Was sind die Ausnahmen, was die Voraussetzungen?

Immer mehr Städte in Deutschland aktivieren ihre bereits seit längerem angekündigten Umweltzonen. Hier haben nur Fahrzeuge mit entsprechenden Feinstaubplaketten an der Frontscheibe Zufahrt. Wer rein darf und wer nicht – das steht am Beginn der Umweltzone auf einem Schild. Wie aber ist es mit Sondergenehmigungen? Gibt es die – und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die KÜS hat hierzu die Antworten.

Grundsätzlich gibt es Ausnahmen für die Fahrt in die Umweltzonen. Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, aber auch zwei- und dreirädrige Fahrzeuge dürfen ohne Plakette einfahren, ebenso die Fahrzeuge mit sogenannten Sonderrechten, also Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Krankenwagen, aber auch Fahrzeuge von Ärzten im Notfalleinsatz, so sie als solche gekennzeichnet sind. Ebenso dürfen durch Krankheiten stark in ihrer Bewegung eingeschränkte Menschen ohne Plakette in die Umweltzonen, ihre Schwerbehindertenausweise müssen aber sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein und müssen die Kategorien aG, H oder BI aufgedruckt haben. Die Müllabfuhr hat auch Zufahrt, ebenso Militärfahrzeuge. Oldtimer mit H-Kennzeichen müssen auch nicht vor den Umweltzonen anhalten, sie dürfen einfahren.

Jeder „normale“ Autofahrer, der aufgrund der Schadstoffklasseneinstufung keine gültige Feinstaubplakette für sein Fahrzeug bekommt, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Er kann sie für private oder gewerblich genutzte Fahrzeuge beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Die Bestimmungen hierzu kann jede Kommune für sich festlegen und sie wird auch im Einzelfall über die Erteilung der Sondergenehmigung für die jeweilige Umweltzone entscheiden. Einige Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein. Das Fahrzeug muss erstmals vor dem 1. März 2007, also vor Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung, auf den Antragsteller zugelassen sein und eine Nachrüstung mit dem im Handel erhältlichen Einbausätzen ist nicht möglich, das heißt, die für die Erteilung der Feinstaubplakette erforderliche Schadstoffklasse wird nicht erreicht.

Wenn die Neuanschaffung eines Fahrzeuges nicht zugemutet werden kann, weil sie die Existenz des Halters gefährdet, wenn etwa die Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann, besteht auch die Möglichkeit einer Sondergenehmigung.

Wer wissen möchte, ob sein Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält und welcher Art diese ist, kann das sehr schnell ermitteln. Auf der Homepage der KÜS  findet man einen einfach zu handhabenden Feinstaubrechner, der mit wenigen Klicks Auskunft gibt. Mit Rat und Tat zur Seite stehen auch die Prüfingenieure der KÜS in ganz Deutschland, auch wenn es um die Nachrüstung geht. Bei ihnen bekommt man auch, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die Feinstaubplakette.

Quelle: Pressebericht Küs